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Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Minderung sonst sich ergebender Anrufe im Prüfungsausschuss Hamburg
Welche Sportbootführerscheine kann ich bei welchem Verband erwerben?
– SBF-Binnen für Segeln und/oder Antriebsmaschine oder nur Segeln des DSV
– Fachkunde–Nachweis bei einer DSV-Prüfung
– Funkzeugnisse UBI / SRC / SRC–Ergänzung / LRC des DSV
– SBF-Binnen für Antriebsmaschine des DMYV
– SBF-See für Antriebsmaschine des DMYV
– Fachkundenachweis im Rahmen einer Prüfung des DMYV
Welche Antrage zum Download benutze ich wofür?
Anträge des gewünschten Führerscheins beim zuständigen Verband DSV / DMYV
Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Durch einen schriftlichen Antrag, eingehend mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss Hamburg, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg oder telefonisch, wenn der Antrag dem PA-Hamburg bereits vorliegt.
Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Direkt beim Prüfungsausschuss Hamburg.
Was benötige ich zur Zulassung zur Prüfung in Theorie und/oder Praxis?
– In Blockschrift ausgefüllter Antrag/Tüte mit Unterschrift
– Ärztliches Zeugnis über normales Hören/Sehen und Farbunterscheidungsvermögen
– Passbild (38 x 45 mm) mit dem Namen auf der Rückseite
– Kopie vom KFZ-Führerschein oder alternativ Führungszeugnis
– Kopie anderer Befähigungszeugnisse wie bereits erworbenen SBF-Binnen oder –See
– Überweisung der Prüfungsgebühr (Zahlungseingang 14 Tage vor dem Wunschtermin!)
Kann ich den Prüfungstermin verschieben?
Eine Terminverschiebung ist mit verbindlicher Rücksprache beim PA-Hamburg möglich, bedingt allerdings in der Regel die Zahlung der angefallenden Nebenkosten.
Wie kann ich sicher sein, zur Prüfung zum Wunschtermin zugelassen zu sein?
Der Prüfling erhält zeitnah zum Prüfungstermin eine Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung mit Angabe des Prüfungszeitpunktes und des genauen Ortes.
Auf welchem Boot kann ich meine praktische Prüfung ablegen?
Der Prüfling hat für die praktische Prüfung das Boot zu stellen. In der Regel sorgt hierfür die Ausbildungsstätte, die auf diesem Boot auch trainiert.
Warum erhalte ich nach der bestandenen theoretischen bzw. praktischen Prüfung noch nicht meinen Sportbootführerschein?
Der Sportbootführerschein kann erst erteilt werden, wenn alle Prüfungsteile wie theoretische und praktische Prüfung (unter Antriebsmaschine und/oder Segeln und Knoten) erfolgreich abgeschlossen sind. Ferner müssen alle Unterlagen (Passbild, Kopie KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis, gültiges Tauglichkeitszeugnis) gemäß dem Antrag vollständig sein.
Alle fälligen Gebühren müssen eingegangen sein.
Warum erhalte ich bei bestandener Prüfung zum SBF-See in Theorie und Praxis noch nicht meinen Sportbootführerschein Binnen des DMYV?
Der Sportbootführerschein wird an die Berechtigten zeitnah postalisch nachgesandt, wenn die theoretische Prüfung zum SBF-Binnen des DMYV bestanden ist und eine Kopie des SBF-See dem PA-Hamburg vorliegt.
Muss ich an einem Kurs teilnehmen?
Nein, grundsätzlich kann jeder teilnehmen, der die Vorraussetzungen zur Anmeldung erfüllt. Aus unserer Erfahrung ist es jedoch ratsam, an einem Lehrgang teilzunehmen, da es in der späteren Praxis und im Interesse der eigenen Sicherheit auf Verständnis ankommt.
SBF-See und -Binnen an einem Tag des DMYV?
Diese Kombination ist selbstverständlich in Hamburg möglich. Die Prüfungsgebühren sind die gleichen; es werden aber nur einmal Reisekosten fällig. Der Vorteil ist, dass Sie sich die praktische Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen ersparen, weil sie von dem SBF-See anerkannt wird. Ein Nachteil kann dabei sein, dass bei einem "Nicht-bestehen" im SBF-See kein Führerschein ausgehändigt wird.
SRC und UBI des DSV an einem Tag?
Auch diese Kombination ist in Hamburg möglich. Die Prüfungsgebühren bleiben gleich; lediglich die Reisekosten fallen nur einmal an. Als Vorteil ergibt sich, dass der Lernaufwand geringer ist, da die UBI-Ergänzungsprüfung um die Inhalte des SRC gekürzt ist. Die UBI Prüfung kann erst gestartet werden, wenn das SRC in allen Teilen bestanden ist.
Führerschein/Funkzeugnis verloren, was nun?
Hier hilft Ihnen die Zentrale Verwaltungsstelle weiter. Auf der Homepage des DSV finden Sie im Menüpunkt Führerscheine alle entsprechenden Anträge.
Antrag downloaden und ausfüllen, neues Passbild beifügen und Einzugsermächtigung erteilen. Dann haben Sie binnen kurzer Zeit Ihre Ersatzdokumente.
Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferschein (SSS/SHS)
Hier ist ausschließlich die Zentrale Verwaltungsstelle zuständig. Sie finden alle Hinweise auf der Homepage des DSV im Bereich Führerscheine. (Zentrale Verwaltungsstelle, Gründgensstrasse 18, 22309 Hamburg, Tel.: 040 - 632 00 90, Fax.: 040 - 632 00 913)
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