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Funkzeugnis


UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.


 UBI  Zulassung

- ab 15 Jahren


 UBI  Gebühren und Nebenkosten

Die amtlichen Prüfungsgebühren betragen derzeit:

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 74,91 Euro zzgl. Nebenkosten je nach Prüfungsort.

Zulassung: 18,73 Euro
Prüfung Theorie + Praxis: 37,45 Euro zzgl. NK
Erteilung: 18,73 Euro
Wiederholung eines Teils: 18,73 Euro + NK
Wiederholung beider Teile: 37,45 Euro + NK

Die Nebenkosten betragen derzeit:

Hamburg: 5,00 Euro inkl. MwSt

Umland Hamburg: 6,47 Euro inkl. MwSt
(Elmshorn, Henstedt-Ulzburg, Kiel & Umgebung, Wedel)

Zone 1: 6,65 Euro inkl. MwSt
(Brunsbüttel, Glückstadt, Lübeck & Umgebung, Wilster)

Zone 2: 8,35 Euro inkl. MwSt
(Damp, Dagebüll, Fehmarn, Glückstadt, Heiligenhafen, Kappeln, Nordstrand, Sylt)

Der Gesamtbetrag (Prüfungsgebühr & Nebenkosten) muss 14 Tage vor der Prüfung auf unserem Konto eingegangen sein.

Wird die SRC/LRC- und die UBI-Prüfung am selben Tag und am selben Ort abgelegt, sind nur einmal Nebenkosten fällig.


 UBI  Aktuelle Bankverbindung

Die aktuelle Bankverbindung für den PA-Hamburg lautet:

PA-Hamburg
Kto.: 40 60 60 410
Blz.: 200 700 00
Deutsche Bank

Bitte beachten Sie auch die neue Gebührenstruktur im Bereich Prüfung.


 UBI  Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.


 UBI  Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


Vorsitzender: Horst Pöhlmann | Tel.040-639760-82 / Fax.040-639760-88 | Mo.-Do.9:00-12:00 Uhr | Adresse, Bankverbindung

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