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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
- ab 15 Jahren
| SRC |
Gebühren und Nebenkosten |
Die amtlichen Prüfungsgebühren betragen derzeit:
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC 76,20 Euro zzgl. Nebenkosten je nach Prüfungsort.
Zulassung: 18,84 Euro
Prüfung Theorie + Praxis: 38,52 Euro + NK
Erteilung: 18,84 Euro
Wiederholung eines Teils: 19,26 Euro + NK
Wiederholung beider Teile: 38,52 Euro + NK
Die Nebenkosten betragen derzeit:
Hamburg: 5,00 Euro inkl. MwSt
Umland Hamburg: 6,47 Euro inkl. MwSt
(Elmshorn, Henstedt-Ulzburg, Kiel & Umgebung, Wedel)
Zone 1: 6,65 Euro inkl. MwSt
(Brunsbüttel, Glückstadt, Lübeck & Umgebung, Wilster)
Zone 2: 8,35 Euro inkl. MwSt
(Damp, Dagebüll, Fehmarn, Glückstadt, Heiligenhafen, Kappeln, Nordstrand, Sylt)
Der Gesamtbetrag (Prüfungsgebühr & Nebenkosten) muss 14 Tage vor der Prüfung auf unserem Konto eingegangen sein.
Wird die SRC/LRC- und die UBI-Prüfung am selben Tag und am selben Ort abgelegt, sind nur einmal Nebenkosten fällig.
| Pyro |
Aktuelle Bankverbindung |
Die aktuelle Bankverbindung für den PA-Hamburg lautet:
PA-Hamburg
Kto.: 40 60 60 410
Blz.: 200 700 00
Deutsche Bank
Bitte beachten Sie auch die neue Gebührenstruktur im Bereich Prüfung.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See
sind nachzuweisen.
Für die Vorbereitung finden Sie den Fragenkatalog in unserem Servicebereich.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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