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| SBF Binnen + See |
Änderungen zu den Sportbootführerscheinen-Binnen und -See |
Am 17. Oktober 2012 sind erhebliche Änderungen zu den Sportbootführerscheinen-Binnen
und See in Kraft getreten.
lm Binnen- und Seebereich gilt jetzt eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW
(15 PS).
Zu den Änderungen im Einzelnen:
lm Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das nicht
gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung bis zu 3,68 kW (5
PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt.
Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Nutzleistung von 11,03 kW
(15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See
vorgeschrieben.
Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt die
Altersgrenze von 16 Jahren auch für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten
bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 15 m Länge.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen
vorgeschrieben.
Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer
Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zum Führen von Segelsurfbrettern im Binnenbereich ist kein Sportbootführerschein
mehr erforderlich.
Die Fahrerlaubnisregelungen für Landesgewässer und den Bodensee sind derzeit
unverändert.
Der Wortlaut aller Änderungen ist im Bundesgesetzblatt Nr. 47, Teil l, S. 2102,
veröffentlicht und kann derzeit bei www.bgbl.de eingesehen werden.
| Prüfung |
Anpassung der Nebenkosten |
In regelmäßigen Abständen werden die Nebenkosten überprüft. Durch gestiegene Fahrtkosten und Raummieten ist eine Anpassung unumgäglich. Sie betragen ab dem 01.01.2011 für:
Hamburg: 5,00 Euro
Umland Hamburg: 6,47 Euro
(Elmshorn, Henstedt-Ulzburg, Kiel & Umgebung, Wedel)
Zone 1: 6,65 Euro
(Brunsbüttel, Cuxhaven, Hemmoor, Wischhafen, Stade, Glückstadt, Lübeck & Umgebung, Wilster)
Zone 2: 8,35 Euro
(Damp, Dagebüll, Fehmarn, Glückstadt, Heiligenhafen, Kappeln, Nordstrand, Sylt)
| SBF See |
Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten |
Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.
Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.
Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.
| Kroatien |
Anerkennung deutscher Zeugnisse |
Nach Ankündigung einer Liste der in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise zum Führen von Booten unter kroatischer Flagge, hat das kroatische Verkehrsministerium diese jetzt veröffentlicht.
Die deutschen Befähigungsnachweise:
- Sportbootführerschein-See
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein
werden als Voraussetzung zum Führen eines Bootes unter kroatischer Flagge anerkannt.
| Konto |
Aktuelle Bankverbindung |
Die aktuelle Bankverbindung für den PA-Hamburg lautet:
PA-Hamburg
Kto.: 40 60 60 410
Blz.: 200 700 00
Deutsche Bank
Bitte beachten Sie auch die neue Gebührenstruktur im Bereich Prüfung.
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