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 Funk  Inkrafttreten neue Fragebögen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge vom 1. April 2011 auf den 1. Oktober 2011 erneut verschieben. Diese Änderung wird in der nächsten Ausgabe des Verkehrsblattes bekannt gegeben. Damit werden die neuen Fragenkataloge für das SRC, das LRC, die Anpassungsprüfung und dann auch für das UBI gleichzeitig anwendbar.

Bewerber, die ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss bis zum 30. September 2011 einreichen, können auch danach nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Gleiches gilt für Bewerber, die eine Prüfung vor dem 1. Oktober 2011 nicht bestanden haben und sich bis zum 30. September 2011 zur Wiederholung der Prüfung anmelden. (DSV-Aktuelles zu Funkzeugnisse)


 Prüfung  Anpassung der Nebenkosten

In regelmäßigen Abständen werden die Nebenkosten überprüft. Durch gestiegene Fahrtkosten und Raummieten ist eine Anpassung unumgäglich. Sie betragen ab dem 01.01.2011 für:

Hamburg: 5,00 Euro

Umland Hamburg: 6,47 Euro
(Elmshorn, Henstedt-Ulzburg, Kiel & Umgebung, Wedel)

Zone 1: 6,65 Euro
(Brunsbüttel, Cuxhaven, Hemmoor, Wischhafen, Stade, Glückstadt, Lübeck & Umgebung, Wilster)

Zone 2: 8,35 Euro
(Damp, Dagebüll, Fehmarn, Glückstadt, Heiligenhafen, Kappeln, Nordstrand, Sylt)


 SBF See  Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten

Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.

Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.

Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.


 Kroatien  Anerkennung deutscher Zeugnisse

Nach Ankündigung einer Liste der in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise zum Führen von Booten unter kroatischer Flagge, hat das kroatische Verkehrsministerium diese jetzt veröffentlicht.

Die deutschen Befähigungsnachweise:
- Sportbootführerschein-See
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein

werden als Voraussetzung zum Führen eines Bootes unter kroatischer Flagge anerkannt.


 FKN (Pyro)  Fortführung...

Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt. Der PA-Hamburg bietet sie jeweilig mit den Terminen SBF See / Binnen an.


 LRC, SRC  Neue Fragen ab dem 01.10.2007

Der ab 01.10.2007 gültige amtliche Fragen- und Antwortenkatalog für die Funkzeugnisse SRC und LRC steht im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) unter Freizeitschifffahrt - Patentinformationen als pdf-Datei zum Download bereit:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html

bzw. kann hier im Servicebereich herunter geladen werden.


 SKS  Neue Fragen

Den Kartenaufgaben zum Sportküstenschifferschein liegen seit 01.07.2006 die Seekarten D30 und BA1875 mit Stand 2005 sowie das Begleitheft (Ausgabe 2006) zugrunde.

Zu beachten ist, dass in den Kartenaufgaben 1875 das Seekartennull nach wie vor auf mittlerem Springniedrigwasser beruht,die Gezeitentafeln aber auf LAT (Lowest Astronomical Tide) umgestellt sind.

Der ab 01.01.2007 gültige amtliche Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportküstenschifferschein steht im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) unter Freizeitschifffahrt - Patentinformationen als pdf-Datei zum Download bereit:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html

bzw. kann hier im Servicebereich herunter geladen werden.


 Konto  Aktuelle Bankverbindung

Die aktuelle Bankverbindung für den PA-Hamburg lautet:

PA-Hamburg
Kto.: 40 60 60 410
Blz.: 200 700 00
Deutsche Bank

Bitte beachten Sie auch die neue Gebührenstruktur im Bereich Prüfung.


 Funk  Übergangsfrist für Funkzeugnisse

Wer ein ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz eines SRC oder LRC zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um allen Skippern ausreichend Gelegenheit zu geben ein Funkzeugnis zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Verbänden am 7.4.2006 bekannt gegeben, dass von einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit bis zum 31. Dezember 2009 abgesehen wird.

Verstöße werden jedoch ab dem 1. Januar 2010 mit einem Bußgeld belegt.

 

Vorsitzender: Horst Pöhlmann | Tel.040-639760-82 / Fax.040-639760-88 | Mo.-Do.9:00-12:00 Uhr | Adresse, Bankverbindung

© 2006-2011 Prüfungsausschuss Hamburg für Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse.
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